Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
HU und AU machen wir bei uns im Haus, zusammen mit unseren Prüfpartnern von TÜV Rheinland und KÜS. Sie sind nicht auf einen bestimmten Wochentag festgelegt, und was beanstandet wird, erledigen wir nach Rücksprache gleich mit.
Prüfung und Werkstatt an einem Ort
Der große Vorteil, wenn beides zusammenliegt: Wird bei der Untersuchung etwas beanstandet, müssen Sie nicht erst einen zweiten Termin machen. Wir besprechen mit Ihnen, was nötig ist, reparieren es hier und melden das Fahrzeug zur Nachprüfung an. Sie fahren einmal hin und einmal weg.
Termine gibt es täglich nach Terminvereinbarung. Ein Anruf genügt.
HU-Vorbereitung
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Auto durchkommt, sehen wir es vorher an. Wir prüfen die Punkte durch, an denen es erfahrungsgemäß hängt: Bremsen und Bremsleitungen, Beleuchtung, Reifen und Profiltiefe, Achsen und Fahrwerk, Auspuff, Rost an tragenden Teilen und die Sichtprüfung auf Ölverlust.
Was gemacht werden muss, besprechen wir vorher mit Ihnen. So gibt es am Prüftag keine Überraschung und keine Gebühr für eine Nachprüfung.
Abgasuntersuchung
Die AU ist seit 2010 Teil der Hauptuntersuchung und wird zusammen mit ihr gemacht. Geprüft wird, ob Ihr Motor die Abgaswerte einhält, für die er zugelassen ist. Wir machen sie für Benziner, Diesel und ausdrücklich auch für Fahrzeuge mit Autogasanlage.
Gasanlagenprüfung für alle Fabrikate
Fahrzeuge mit Gasanlage brauchen zusätzlich eine Gasanlagenprüfung. Ohne sie gibt es keine Plakette. Viele Werkstätten machen das nicht, und viele Umrüster von früher gibt es nicht mehr.
Wir machen die Gasanlagenprüfung für alle Fabrikate, ganz gleich, von wem Ihre Anlage stammt und wer sie eingebaut hat. Wenn Sie deshalb bisher niemanden gefunden haben, sind Sie bei uns richtig. Mehr dazu auf der Seite Autogas.
Wann Ihr Auto dran ist
Das Fälligkeitsdatum steht auf der Plakette am hinteren Kennzeichen: Die Zahl ganz oben nennt den Monat, die große Zahl in der Mitte das Jahr. Es steht außerdem im letzten Prüfbericht und in der Zulassungsbescheinigung.
| Pkw, erste Untersuchung | nach 36 Monaten |
|---|---|
| Pkw, danach | alle 24 Monate |
| Krafträder | alle 24 Monate |
| Wohnmobile bis 3,5 t | wie Pkw |
Das gilt für die häufigsten Fälle. Bei Anhängern, schweren Fahrzeugen und Sonderfällen gelten eigene Fristen, rufen Sie im Zweifel kurz an.
Was Sie zum Termin mitbringen
- Zulassungsbescheinigung Teil I, also den Fahrzeugschein
- Den letzten Prüfbericht
- Bei Autogas die Papiere zur Gasanlage
- Bei Umbauten die Gutachten oder Eintragungen dazu
Termin überzogen?
Kein Grund zur Panik, aber auch nichts, was man liegen lassen sollte. Wer die Hauptuntersuchung deutlich überzieht, zahlt bei der Prüfung mehr, weil eine erweiterte Untersuchung fällig wird, und riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld. Rufen Sie an, wir bekommen Sie zeitnah unter.